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Beratung zum Einsatz von erneuerbaren Energien

Innovationen wärmstens empfohlen

Beratung zum Einsatz von erneuerbaren Energien

Mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, so wie der Energieeinsparverordnung, gelten gesteigerte Anforderungen an Neubauten und bei Modernisierungen, die 2012 erneut verschärft werden sollen.

In Neubauten müssen Hausbesitzer zukünftig einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Hierzu gehören unter anderem Solarthermieanlagen, Geothermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen. Das Gesetz gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, die vom 1. Januar 2009 an neu errichtet werden. Hierbei ist das Datum des Bauantrages maßgeblich. Durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll bis zum Jahr 2020 der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Deutschland von derzeit 6,6 Prozent auf 14 Prozent steigen.

Alternativ können Hausbesitzer auch Maßnahmen ergreifen, die zu einer deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz ihres Gebäudes führen.

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bietet komplexe Möglichkeiten der Anwendung durch die Vielzahl der technischen Möglichkeiten zur Wärmegewinnung. Hausbesitzer stehen vor der Entscheidungsfrage die richtige Kombination zu finden, die effizient, umweltfreundlich und betriebssicher arbeitet. Für die richtige Auswahl und die Installation der Anlagentechnik sind insbesondere der Immissionsschutz und die Brand- und Betriebssicherheit in die Entscheidung mit einzubeziehen.

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