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Abnahme von Feuerungsanlagen

Bauzustandsbesichtigung nach Baurecht

Abnahme von Feuerungsanlagen
Nach der Installation Ihrer Feuerungsanlage oder der Änderung an bereits bestehenden Feuerungsanlagen, bescheinigt Ihr Schornsteinfeger Ihnen die sichere Benutzbarkeit der Feuerungsanlage und des Schornsteins.

Diese Bescheinigung schützt Sie auch bei einem eventuellen Garantie- oder gar Schadensfall und daraus folgenden Ansprüchen z.B. gegenüber Ihrer Versicherung.

Was wird geprüft?


Anforderungen an die Feuerstätte
  • Übereinstimmung mit den geltenden Regelwerken (erkennbar am Typenschild)
  • Beachtung der Einbauanleitung und Bedienungsanleitung des Herstellers
  • Überprüfen der Eignung des Schornsteines
Anforderungen an den Aufstellraum
  • Ermittlung einer ausreichenden Verbrennungsluftversorgung
  • Einhaltung der Anforderungen an die Brandsicherheit (Mindestabstände zu brennbaren Teilen, geeigneter Fußbodenschutz)
  • Ermittlung der notwendigen Heizlast (Wärmebedarf, Ofenleistung)
Anforderungen an den Kamin
  • Einhaltung der Mindestabstände im Bereich der Schornsteinmündung
  • Beachtung der Vorgaben der geltenden Regeln der Technik und des Baurechts zur Bauausführung des Schornsteines
  • Einhaltung der Anforderungen an die Brandsicherheit (Mindestabstände zwischen brennbaren Bauteilen und der Schornsteinaußenwandung)
  • Fachgerechter Anschluss des Rauchrohres

Sie haben Fragen zur Abnahme Ihrer Feuerungsanlagen?

Bitte sprechen Sie Ihren Schornsteinfeger an. Er gibt Ihnen gerne Auskunft.


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